AGB - DJ65 Event - Partyservice
Wilsdorf Frank
DJ65-Eventservice
- 1. Auf unserem Lieferschein / Rechnung finden sie rechts oben das Lieferdatum und die Uhrzeit ab der Ihre
Bestellung vor Ort zum Aufbau bereit steht.
Das heißt für Sie, das eine Person (Sie oder einer der Sie Vertritt) vor Ort sein muss um uns den Zugang zu
dem Grundstück zu gewährleisten und den Aufbau zu gewährleisten.
- 2. Sollten sie Ihren Auftrag nicht Storniert haben und wir vor Ort vergeblich auf sie warten wird der Gesamtpreis
des Auftrages Ihnen in Rechnung gestellt plus die angefallene Wartezeit.
Die Wartezeit berechnen wir ihnen mit Zwanzig Euro pro angefangene Stunde.
- 3. Festzeltgarnituren:
Haftung Festzeltgarnituren der Ersatzpreis bei Verlust oder Beschädigung beträgt Achtzig Euro pro Garnitur.
- 4. Stehtische:
Haftung Stehtisch der Ersatzpreis bei Verlust / Beschädigung beträgt Einhundert Euro pro Tisch.
- 5. Lieferung:
Die Lieferung von Festzeltgarnituren und Stehtischen erfolgt nur bis zur ersten verschließbaren Möglichkeit
Sollte der Kunde eine weiter Lieferung wünschen so wird dies mit dreißig Euro berechnet.
- 6. Pavillon / Partyzelt:
Mietpavillon der Ersatzpreis bei Verlust oder Beschädigung beträgt vierhundert Euro pro Zelt.
6.-1 Pavillon / Partyzelt:
Das Bekleben der Zelte ist nicht gestattet da das Entfernen der Rückstände mit einem erhöhten Aufwand
verbunden Ist wird das Beseitigen der Kleberückstände den Kunden mit Fünfzig Euro in Rechnung stellen
und von der Kaution einbehalten.
6.-2 Pavillon / Partyzelte:
Sollten sie die Zelt auf Öffentlichem Grund aufbauen wollen, so ist eine Genehmigung der jeweiligen Stadt
oder Gemeinde erforderlich.
6.-3 Pavillon / Partyzelt:
Sollten Sie ein Pavillon / Partyzelt mieten so ist es wichtig dass wir die Zelte nur auf unbefestigtem Grund
aufstellen, da wir die Zelte auch befestigen müssen um sie wind sicher zu bauen.
- 7. Abholung:
Ist ein bestimmter Termin und Uhrzeit im Lieferschein / Rechnung aufgeführt, so ist dieser Termin ein zu
halten da unser Lager nicht immer besetzt ist.
Wir wer den daher nur dreißig Minuten auf sie warten und dann das nicht erscheinen als Stornierung werten,
die wir nach. Punkt 14 unserer AGB s durchführen.
- 8. DJ Musikanlage:
Der Ersatzpreis für die DJ Musikanlage beträgt zweitausend Euro.
- 9. Der Mieter ist für die sachgemäße Behandlung der Mietobjekte voll verantwortlich und haftet für Schäden die
an dem Mietobjekt entstehen.
- 10. Die Berechnungsgrundlage der Miete beträgt 24 Stunden für einen Tag, jeder weiterer angefangener Tag wird
mit fünfzig Prozent des Mietpreises berechnet.
- 11. Eine Buchung von einem auf dem anderen Tag ist nur mit einem erhörtem Aufwand möglich den wir mit
dreißig Euro den Kunden in Rechnung stellen.
Nach einer Buchung ist von dem Kunden eine Anzahlung in Höhe von fünfzig Prozent des Mietpreises als
Anzahlung zu leisten.
- 12. Eine Buchung kann nur in Schriftform angenommen werden und ist dann auch bindend.
- 13. Stornierung:
Durch eine Stornierung entstehen uns kosten die wir den Kunden mit fünfzig Prozent des auftragswertes in
Rechnung stellen werden.
- 14. Eine Stornierung über Nacht ist leider nicht möglich, da die Vorbereitungen für Ihren Mietartikel da schon
abgeschlossen sind und wir Ihren Artikel schon zusammengestellt
haben.
- 15. Anlieferung und Abholung an einem gesetzlichen Feiertag werden den Kunden mit dreißig Euro in Rechnung
Gestellt.
- 16. BDSGVO und EU-DSGVO
Die Firma DJ65 handelt ausschließlich im Auftrag des Veranstalter/ Auftraggeber die von der Firma gemachten
Foto und Videoaufnahmen können teilweise zur Kunden Aquise genutzt werden.
- 17. Die im Vertrag aufgeführten Persönlichen Daten werden nach BDSGVO zehn Jahre aufgehoben und nach Zehn
Jahren automatisch gelöscht.
- 18. Salvatoresche Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht.
- 19. Bei Rechtsstreitigkeiten ist der zuständige Gerichtsstand Köln, es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Stand 2018